Langzeitverordnung – wenn Therapie weitergeführt werden soll

In vielen Fällen reicht eine reguläre Physiotherapie-Verordnung aus, um Beschwerden gezielt zu behandeln und eine deutliche Verbesserung zu erreichen. Pro Diagnose sind in der Regel vier Serien möglich. Doch es gibt Situationen, in denen diese vier Serien nicht ausreichen – nicht, weil die Therapie nicht wirkt, sondern weil das zugrunde liegende Problem langfristig besteht.

Wenn eine Behandlung nach vier abgeschlossenen Serien weiterhin medizinisch notwendig ist, wird eine sogenannte Langzeitverordnung benötigt.

Wann kommt eine Langzeitverordnung zum Einsatz?

Langzeitverordnungen sind vorgesehen für chronische oder langfristige Erkrankungen, bei denen eine kontinuierliche physiotherapeutische Begleitung sinnvoll oder notwendig bleibt. Das kann beispielsweise bei degenerativen Erkrankungen, komplexen orthopädischen Problemen oder nach schweren Verletzungen der Fall sein.

Formal unterscheidet sich die Langzeitverordnung kaum von einer regulären Verordnung. Sie wird ebenfalls von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt. Der entscheidende Unterschied ist, dass das Feld „Langzeit“ ausdrücklich angekreuzt wird. Damit signalisiert der Arzt, dass eine weiterführende Therapie medizinisch begründet ist.

Der nächste Schritt: Kostengutsprache

Mit dieser Langzeitverordnung stellen wir anschliessend eine Kostengutsprache bei der zuständigen Krankenkasse oder – bei einem Unfall – bei der Unfallversicherung. Das bedeutet, dass wir offiziell anfragen, ob die Kosten für die weitere Therapie übernommen werden.

Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Bearbeitung durch die Versicherung. Im Regelfall dauert dieser Prozess etwa drei bis vier Wochen. Allerdings ist die genaue Dauer nicht verbindlich festgelegt. Manche Anträge werden schneller bearbeitet, andere benötigen mehr Zeit.

Deshalb ist es wichtig, frühzeitig zu planen. Wenn absehbar ist, dass die Therapie ohne Unterbruch weitergeführt werden soll, sollte der Antrag rechtzeitig gestellt werden. So lassen sich unnötige Pausen vermeiden.

Zusätzliche Berichte und Abklärungen

Je nach Fall kann es vorkommen, dass die Versicherung zusätzliche Unterlagen verlangt. Häufig werden ergänzende Berichte vom behandelnden Arzt und von uns als Physiotherapeuten angefordert. Diese dienen der internen Prüfung, oft auch zur Vorlage beim vertrauensärztlichen Dienst der Versicherung.

In dieser Phase wird der gesamte Verlauf nochmals beurteilt: Diagnose, bisherige Therapie, Fortschritte und Begründung für die Fortführung. Sobald alle Unterlagen vollständig sind, trifft die Versicherung eine Entscheidung.

Wie geht es danach weiter?

Der Entscheid wird in der Regel schriftlich mitgeteilt – meist per Post an Sie als Patientin oder Patient sowie gleichzeitig an uns. So sind alle Beteiligten informiert.

Wird die Kostengutsprache erteilt, kann die Therapie nahtlos weitergeführt und neue Termine vereinbart werden. Sollte es Rückfragen oder Einschränkungen geben, besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen.

Transparenz und Planung

Langzeitverordnungen sind kein Ausnahmefall, aber sie erfordern etwas mehr organisatorische Vorbereitung. Unser Anliegen ist es, Sie dabei bestmöglich zu begleiten und den administrativen Ablauf für Sie so einfach wie möglich zu gestalten.

Wenn sich abzeichnet, dass Ihre Therapie längerfristig notwendig ist, sprechen wir das frühzeitig an. So bleibt genügend Zeit für Antrag, Bearbeitung und Planung – und Ihre Behandlung kann strukturiert weiterlaufen.

Sollten Sie Fragen zum Ablauf haben, beraten wir Sie gerne persönlich. Oft hilft eine frühzeitige Einordnung, um Sicherheit und Klarheit zu schaffen.