Wie läuft das mit einer Physiotherapie-Verordnung?

Viele Patientinnen und Patienten sind unsicher, wie eine Physiotherapie-Verordnung genau funktioniert. Was bedeutet sie? Wie lange ist sie gültig? Und wie viele Termine sind eigentlich vorgesehen?
Gerne geben wir Ihnen hier einen klaren Überblick, damit Sie wissen, was Sie erwartet.

Therapie soll das Problem lösen

Eine Physiotherapie-Verordnung wird von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausgestellt, wenn davon ausgegangen wird, dass sich Ihre Beschwerden mit physiotherapeutischer Behandlung gut beeinflussen lassen. Sie ist damit ein Vertrauensbeweis in die Therapie und ein gemeinsamer Startpunkt für die weitere Zusammenarbeit. Auf der Verordnung sind eine Diagnose sowie ein Datum vermerkt. Die Diagnose hilft uns Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten, Ihre Situation rasch einzuordnen und gezielt zu arbeiten, oft ohne zusätzliche Rückfragen. Das Datum markiert gleichzeitig den Beginn des Behandlungszeitraums.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Ab diesem Startdatum dürfen bis zu fünf Wochen vergehen, bis der erste Termin stattfindet. Die Verordnung ist von der obligatorischen Grundversicherung in der Schweiz anerkannt. Pro Verordnung sind im Normalfall neun Behandlungstermine vorgesehen. Davon wird nur sehr selten abgewichen. Diese Termine planen wir in der Regel frühzeitig gemeinsam mit Ihnen, damit wir verlässlich Zeit füreinander haben und die Therapie gut strukturiert durchführen können.

Sollten nach diesen neun Terminen weitere Behandlungen sinnvoll oder notwendig sein, können sogenannte Zusatzverordnungen ausgestellt werden. Insgesamt sind bis zu drei Zusatzverordnungen möglich, was bedeutet, dass pro Diagnose maximal vier Verordnungen zur Verfügung stehen.

Wer beantragt eine zusatzverordnung?

Offiziell muss die Anfrage für eine Zusatzverordnung vom Patienten ausgehen. In vielen Fällen reicht dafür ein kurzes Telefonat mit der Arztpraxis. Manchmal möchte die Ärztin oder der Arzt nochmals einen Kontrolltermin vereinbaren, um den Verlauf persönlich zu beurteilen. Beides ist üblich.

Nach jeder abgeschlossenen Serie erstellen wir einen Bericht für die behandelnde Ärztin oder den behandelnden Arzt. Auch wenn wir Zusatzverordnungen nicht offiziell einfordern dürfen, sprechen wir bei Bedarf eine Empfehlung aus. Dank der guten Zusammenarbeit und dem gegenseitigen Vertrauen wird diesen Empfehlungen häufig entsprochen. Die ärztliche Einschätzung und unsere therapeutische Rückmeldung greifen dabei ineinander.

Formell gelten diese vier Verordnungen pro Diagnose als langfristig verfügbar. In der Praxis wird dies jedoch häufig als jährlicher Rahmen gehandhabt, also vier Verordnungen pro Diagnose und Jahr. Sollte es im Einzelfall einmal zu Einschränkungen durch die Grundversicherung kommen, stellen Ärztinnen und Ärzte oft eine angepasste oder neue Diagnose aus, sodass die Behandlung weitergeführt werden kann.

Wie lange kann man eine Verordnung anbrauchen?

Wichtig ist zudem der zeitliche Rahmen: Eine Verordnung muss innerhalb von sechs Monaten ab dem Startdatum abgeschlossen sein. Beginnt eine Therapie beispielsweise Anfang Januar, sollte sie bis Ende Juni beendet sein. Die Krankenkassen betrachten diesen Zeitraum als angemessene Dauer für einen Behandlungsfall. Verordnungen können daher nicht unbegrenzt offen gelassen werden.

Falls es ein Unfall ist?

Handelt es sich um einen Unfall, läuft der Prozess grundsätzlich gleich ab. Zusätzlich müssen zu Beginn die Unfallnummer, das Unfalldatum sowie die zuständige Versicherungsgesellschaft angegeben werden. Die weitere Organisation der Termine und der Berichte erfolgt analog zur Behandlung über die Krankenkasse.

MTT

Eine Besonderheit stellt die medizinische Trainingstherapie (MTT) dar. Sie wird häufig im Anschluss an die ausgeschöpften Verordnungen eingesetzt und dient als Übergang in die selbstständige Aktivität und Eigenverantwortung. Die MTT ist auf drei Monate festgelegt. Dafür wird im Vorfeld eine Kostengutsprache benötigt, die in der Regel innerhalb von spätestens zehn Tagen beantwortet wird. Nach deren Bewilligung können meist 27 bis 36 Trainingseinheiten durchgeführt werden, was zwei- bis dreimal Training pro Woche entspricht. Hinzu kommen Einführungstermine zur Erstellung des Trainingsplans sowie Kontrolltermine. Ziel ist es, zwischen diesen Terminen möglichst selbstständig zu trainieren – immer mit medizinischem Hintergrund und fachlicher Begleitung.

Spezielle Therapieformen

Für gewisse Therapieformen wie Lymphdrainage oder Beckenbodentherapie ist der Ablauf einfacher. Hier können Sie sich direkt mit einer entsprechenden Verordnung zur Therapie anmelden. Anhand der Diagnose wissen wir, welche Behandlung notwendig ist. Wichtig ist lediglich, dass die behandelnde Therapeutin oder der Therapeut über die entsprechende Zusatzqualifikation verfügt.


Wenn Sie Fragen zum Ablauf haben oder unsicher sind, welche Schritte für Sie sinnvoll sind, beraten wir Sie gerne persönlich. Bei Physiotherapie Tössallmend legen wir großen Wert darauf, Sie während des gesamten Prozesses gut zu begleiten – von der ersten Verordnung bis zum selbstständigen Weiterarbeiten.