Ärztliche Verordnungen, Abrechnung mit Krankenkassen und wie das so läuft

ärztliche Physiotherapie-Verordnung leer

Physiotherapie ist in der Schweiz in der Grundversicherung inbegriffen, was es schonmal einfach macht. Doch neben dem, dass der Arzt die Verordnungen ausstellt gibt es verschiedene Szenarien, welche nicht mehr so klar ersichtlich sind, wie das abläuft. Darum soll es in diesem Beitrag gehen.

Behandlung auf ärztliche Verordnung

Am häufigsten arbeitet der Physiotherapeut, soll die Behandlung über die Krankenkasse vergütet werden, auf Verordnung des Arztes. Das heisst, dass der Arzt Bedarf für eine physiotherapeutische Lösung des Gesundheitsproblemes sieht und eine Überweisung (Verordnung) ausstellt. Mit dieser ist die Physiotherapie von der Grundversicherung gedeckt. Man könnte vom Physiotherapeuten daher von quasi einem externen Mitarbeiter des Arztes sprechen.

Die Verordnung wird anschliessend für die Abrechnung mit der Krankenkasse verwendet, was schlussendlich meist elektronisch geschieht. Auf jeden Fall stellt der Physiotherapeut seine Leistung der Krankenkasse direkt in Rechnung.

ärztliche Physiotherapie-Verordnung

Wie lange hat man Zeit, um mit der Therapie zu beginnen?

Auf der Verordnung steht das Ausstellungsdatum. Nach diesem Tag ist sie 5 Wochen gültig. In dieser Zeit sollte der Ersttermin in der Physio stattfinden. Dies wird als akzeptables Zeitintervall angesehen, in dem die Beschwerden noch denen gleichen, mit denen der Patient beim Arzt vorstellig wurde. Die Folgetermine sind von dieser Regelung nicht betroffen und Behandlungen während der Serie können in längeren Abständen erfolgen.

Wie lange kann auf eine Verordnung therapiert werden?

Trotz nachher frei wählbaren Behandlungsintervallen gilt eine Verordnung für ein Jahr ab Ausstellungsdatum. In der Realität wird dieser Zeitraum so gut wie nie ausgereizt. Das Problem soll ja umgehend behoben werden. Weil das in einem Fall mit geplantem Auslandaufenthalt und Wiederauftreten der Symptome dennoch vorkam, ersuchte ich die Krankenkasse um Information.

Domiziltherapie

Domizilbehandlungen müssen, wenn über die Krankenkasse abgerechnet werden soll, auch als solche verordnet werden. Dazu hat es unten auf der Verordnung ein Kästchen „Domizilbehandlung“. Dieses muss angekreuzt sein. Ist das nicht der Fall, eine Behandlung zu Hause aber dennoch sinnvoll, muss der Arzt nicht gleich nochmals aufgesucht werden. Oftmals reicht ein Telefon von der Physio, um zu erklären wieso Domizilbehandlung sinnvoll wäre. Dann wird das Kreuz auf der Verordnung mit Vermerk nachgetragen. Bisher wurde das so von den Krankenkassen akzeptiert.

Folgeverordnung

Weil der Physio quasi ein externer Angestellter des Arztes ist, darf er offiziell keine Folgeverordnungen verlangen. Das ist Patientensache. Normalerweise reicht ein Telefon in die Arztpraxis mit Schilderung der Situation und es wird eine erneute Verordnung ausgestellt. Dies betrifft die übliche Anzahl an Verordnungen. Dazu unten mehr.

Je nach Physiopraxis gibt es auch Abmachungen mit Ärzten, die doch eine direkte Schilderung der Physio wünschen. So habe ich schon Praxen gesehen, in denen es üblich war, dass der Therapeut eine kurze Mail mit Schilderung der aktuellen Situation schrieb. Der Arzt verordnete anschliessend auf Vertrauensbasis weiter.

Wie viele Verordnungen werden von der Krankenkasse übernommen?

Grundsätzlich werden pro Diagnose und Kalenderjahr 4 Verordnungen à 9 Behandlungen von den Krankenkassen übernommen. Alles, was über diesen Rahmen hinausgeht muss mit Kostengutsprachen zuerst bei den Krankenkassen angefragt werden.

Davon ausgenommen sind andere Diagnosen. So kann beispielsweise im gleichen Jahr 4×9 die Schulter auf PHS, 4×9 das Kreuz auf St. n. Bandscheibenvorfall und 4×9 das Knie auf ACL-Ruptur behandelt werden.

Kostengutsprache

Soll eine Therapie länger als 4×9 Einheiten dauern, muss bei der Krankenkasse eine Kostengutsprache eingeholt werden. Die Krankenkasse prüft den Fall anhand der Diagnose und üblicherweise werden auch Berichte vom behandelnden Arzt und Therapeuten angefragt. Anschliessend erteilt die Krankenkasse, wie viele Therapien über welchen Zeitraum und Tarifziffer vergütet werden.

Langzeittherapie

Für die Kostengutsprache wird zunächst eine Langzeit-Verordnung benötigt. Dies ist quasi das Zeichen vom Arzt aus, dass die Therapie weiter erfolgen soll. Sie wird eingescannt und elektronisch an die Krankenkasse übermittelt. Die Dauer bis zur Antwort kann nachher aber stark variieren, je nachdem wie schnell die Krankenkasse die Berichte einfordert, diese geschrieben und anschliessend geprüft werden. Als Mittel wurde meistens 1-1.5 Monate beobachtet. Es waren aber auch schon mehr.

Es empfiehlt sich Kostengutsprachen frühzeitig einzuholen.

Üblicherweise werden Kostengutsprachen von Langzeittherapien für 1 bis max. 2 Jahre ausgestellt. Dies könnte so aussehen: Es wird eine Therapie pro Woche für 52 Wochen der Tarifziffer 7301 (Standardtarif Physiotherapie) gutgesprochen.

MTT

Anders als mit Langzeitverordnungen ist die Überprüfungsdauer bei nachfolgendem MTT begrenzt. Die Kassen müssen nach spätestens 10 Arbeitstagen eine Antwort geben. Ansonsten gilt die Anfrage als stillschweigend akzeptiert und MTT darf über 3 Monate durchgeführt werden.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Wenn alle Angaben zum Abrechnen gegeben wurden (Kopie Krankenkasse/Einlesen, Verordnung gültig und Personalien vorhanden) rechnen Physiopraxen direkt mit den Krankenkassen ab. Dies geschieht elektronisch im Hintergrund. Sie erhalten bei der Abrechnung eine Kopie, welche ihnen geschickt wird.

Abrechnung über die Zusatzversicherung

Therapien über die Zusatzversicherung werden im Normalfall nach der Therapie bezahlt. Anschliessend erhalten Sie eine Quittung, welche Sie dann der Versicherung zukommen können. Viele Kassen haben inzwischen Apps, in denen man einfach Fotos von den Quittungen hochladen und einreichen kann. Die KRankenkassen vergüten ihnen den festgelegten Prozentsatz (z.B. 85% der Behandlungskosten an Massage, max 2000.- CHF/Jahr) direkt auf Ihr Bankkonto zurück. Sollte die Krankenkasse den Beleg nicht akzeptieren, fragen Sie bitte bei der Physiopraxis nach, ob man die Quittung umschreiben könnte. Mit anderem Wortlaut werden die Therapien häufig dann doch bezahlt.